Seit einiger Zeit wird das Thema der PFAS-Gesetzgebung intensiv in den Medien und Fachkreisen diskutiert. Als renommiertes Unternehmen, das sowohl mit der Produktion als auch dem Handel von Pumpen, einschließlich solcher aus PTFE und PVDF, befasst ist, erreichten uns zahlreiche Anfragen von Kunden und Partnern. Es besteht eine wachsende Besorgnis darüber, wie sich die möglichen Regulierungen und Verbote auf die Qualität, Verfügbarkeit und Preise unserer Produkte auswirken könnten. Um diesen Sorgen zu begegnen und unsere geschätzten Kunden und Geschäftspartner transparent zu informieren, möchten wir ein umfassendes Statement zu diesem Thema abgeben und die Situation aus der Perspektive unseres Geschäftsbereichs beleuchten.
Die Bezeichnung PFAS steht für per- und polyfluorierte Verbindungen. Diese Klasse von Chemikalien, die laut Schätzungen mehr als 10.000 verschiedene Varianten umfasst, wurde erstmals ab den späten 1940er Jahren synthetisiert. Diese organischen Verbindungen bestehen chemisch aus Kohlenstoffketten unterschiedlicher Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Die häufigsten Vertreter sind perfluorierte Kohlenstoff- und Sulfonsäuren sowie deren Vorläufermoleküle. Als Vorläufermoleküle werden Stoffe bezeichnet, die in persistente perfluorierte Verbindungen (PFAS) umgewandelt werden können.
Einige europäische Länder, darunter Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Schweden und Norwegen, haben bei der ECHA einen Vorschlag zur EU-weiten Regulierung von PFAS eingereicht. Das Hauptziel ist es, die Verwendung und den Verkauf von Produkten mit PFAS in der EU neu zu gestalten und gegebenenfalls einzuschränken, wobei nur essenzielle Anwendungen Ausnahmen bilden würden. Diese Ausnahmen würden im Zuge des Regelungsprozesses näher definiert werden. Der Vorschlag betrifft verschiedene Materialien, darunter Fluorpolymere wie PTFE, PVDF, FEP und ETFE, die derzeit unverzichtbare Dichtungsmaterialien sind. Auch Fluorelastomere wie FPM und FFKM sind eingeschlossen.
Die Daten, die von den fünf beteiligten staatlichen Organisationen für das vorgeschlagene Regelungsdossier gesammelt wurden, haben bisher wesentliche Anwendungsgebiete von Fluorpolymeren nicht ausreichend berücksichtigt und den aktuellen Stand der Technik in vielen Bereichen vernachlässigt. Die derzeitigen Vorschläge im Dossier würden in ihrer jetzigen Form zu einem umfassenden Verbot von Fluorpolymeren in der Zukunft führen. Daher sind Ausnahmen lediglich für aktive Substanzen in Bioziden, Pflanzenschutzmitteln sowie für human- und veterinärmedizinische Arzneimitteln vorgesehen.
Es werden zwei Optionen für Restriktionen mit unterschiedlichen Fristen vorgestellt. Die strengere Option 1 (RO1) sieht ein Verbot aller Substanzen 18 Monate nach Inkrafttreten vor. Die weniger restriktiven Übergangsvorschläge (RO2) beinhalten Verzögerungen von zusätzlichen fünf oder zwölf Jahren für einige Anwendungen, wie beispielsweise Brennstoffzellenmembranen (fünf Jahre) oder Fluorpolymere im Bereich von „Petroleum and Mining“. Derzeit sind noch keine Ausnahmen oder Verzögerungen für Materialien wie PTFE oder FKM-Dichtungen in der Chemie- oder Pharmaindustrie geplant.
Fluorkunststoffe werden als „Polymers of low concern“ (PLC) betrachtet, von denen keine vergleichbaren Gefahren wie bei anderen PFAS ausgehen sollten. Diese Materialien haben eine hochmolekulare Struktur (lange Polymerketten) und sollten daher keine ernsthaften Gesundheitsrisiken darstellen. Zudem ist zu beachten, dass diese Werkstoffe in fast allen Technologiebereichen von großer Bedeutung sind und derzeit keine gleichwertigen Alternativmaterialien bekannt sind. Die derzeitigen Werkstoffe wurden über viele Jahrzehnte untersucht und haben eine breite Anwendung, auch in der Medizin. Daher sollte eine Entscheidung in diesem Zusammenhang wohlüberlegt sein. Laut unseren Fachleuten sollten Fluorpolymere und Fluorelastomere von den geplanten Verboten nicht betroffen sein. Dennoch könnten Anpassungen in den Herstellungsprozessen erforderlich sein, die sich auf Preis und Verfügbarkeit auswirken könnten. Bereits 2020 musste beispielsweise die Verwendung von Perfluoroktansäure als Hilfsstoff für die Herstellung von Polytetrafluorethylen (PTFE) aufgrund der ECHA-Regulierung von PFOAs ersetzt werden. Die Industrie arbeitet bereits an möglichen Ansätzen.
Im Rahmen des Regelungsverfahrens führt die ECHA eine öffentliche Konsultation durch, die vom 22. März 2023 bis zum 22. September 2023 läuft, um möglichst viele Daten und Informationen für die Bewertung der Auswirkungen des Verbots zu sammeln. Es bleibt abzuwarten, welche Einschätzungen, insbesondere von Branchenverbänden und Interessensgemeinschaften, der Europäischen Kommission vorgelegt werden, auf deren Grundlage eine Entscheidung auf EU-Ebene getroffen wird.
In diesen unsicheren Zeiten möchten wir unsere Kunden und Partner versichern, dass die Qualität und Zuverlässigkeit unserer Produkte weiterhin unsere oberste Priorität haben. Wir beobachten die Entwicklungen rund um die PFAS-Gesetzgebung genau und arbeiten engagiert daran, innovative Lösungen zu finden, die den neuen Richtlinien entsprechen, ohne Kompromisse bei der Leistung oder Sicherheit unserer Pumpen einzugehen. Unabhängig von den bevorstehenden Änderungen sind und bleiben wir Ihr vertrauenswürdiger Partner in der Pumpenindustrie. Für Fragen, Anregungen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen stets zur Verfügung. Gemeinsam meistern wir auch diese Herausforderung.